Welche Ausweisdokumente für einen Grenzübertritt gültig sind, hängt von der Staatsangehörigkeit des Reisenden und dem Zielland ab. Der Ausweis muss mit dem auf dem Ticket angegebenen Namen übereinstimmen. Dies gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandsreisen. Ist der Reisende über die Einreisebestimmungen unsicher, muss er sich selbst an die zuständigen Behörden des Ziellandes wenden.
Zusätzlich zu einem gültigen Reisedokument müssen alle Reisenden einen gültigen Ausweis in physischer Form mitführen. Fjord Line behält sich das Recht vor, Reisende abzuweisen, die kein gültiges Reisedokument oder ausreichende Ausweispapiere vorlegen können. In solchen Fällen gilt die Reise als Nichterscheinen und der Ticketpreis wird nicht erstattet.
Bitte beachten Sie, dass die Behörden bei der Einreise nach Norwegen Ausweiskontrollen eingeführt haben.
Folgende Anforderungen gelten:
Nordische Staatsangehörige:
Passagiere mit Staatsangehörigkeit eines nordischen Landes können sich mit Reisepass, Personalausweis, physischem Führerschein (dies gilt nicht für digitale Führerscheine in einer App oder vorläufige Führerscheine) oder einer Bankkarte mit Foto ausweisen. Kinder, die ohne ihre Eltern reisen, müssen einen eigenen Reisepass mitführen*.
EU-/EWR- und Schengen-Bürger:
Passagiere aus der EU, dem EWR oder einem Schengen-Staat müssen einen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Dies gilt auch für Kinder unter 18 Jahren, die gemeinsam mit einem Elternteil reisen*.
Staatsangehörige von Ländern außerhalb des EU-/EWR- und Schengen-Raums:
Passagiere aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, des Schengen-Raums oder der nordischen Länder, die visumfrei reisen dürfen, müssen einen Reisepass mitführen. Passagiere, die ein Visum benötigen, müssen sowohl einen Reisepass als auch ein Visum (oder eine Aufenthaltserlaubnis) mitführen. Dies gilt ebenfalls für Kinder unter 18 Jahren, die gemeinsam mit einem Elternteil reisen.
Bitte beachten Sie: Ein Asylbewerberausweis gilt nicht als gültiger Ausweis für den Grenzübertritt. Dies gilt ebenfalls für Kinder unter 18 Jahren, die gemeinsam mit einem Elternteil reisen*.
Kinder:
Alle nordischen Kinder, die nicht mit mindestens einem Elternteil reisen, sowie alle Kinder mit nicht-nordischer Staatsangehörigkeit (auch wenn sie mit einem Elternteil reisen), müssen eigene Reise- und Ausweisdokumente einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Visa oder Aufenthaltstitel mitführen. Kinder, die mit einem Vormund reisen, müssen eine von mindestens einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten unterzeichnete Vollmacht mitführen. Die Vollmacht ist auf www.fjordline.com verfügbar.
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